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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 16 KR 24/18   

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https://dejure.org/2019,52836
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 16 KR 24/18 (https://dejure.org/2019,52836)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.10.2019 - L 16 KR 24/18 (https://dejure.org/2019,52836)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Oktober 2019 - L 16 KR 24/18 (https://dejure.org/2019,52836)
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  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 19/14 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Krankengeld bei fehlender erneuter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 16 KR 24/18
    Dies folgt aus Entwicklungsgeschichte, Regelungssystem und -zweck, ohne dass der Wortlaut der Normen einer solche Auslegung entgegensteht (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 19/14 R - Rdnr 12).

    Die Aufrechterhaltung der Beschäftigtenversicherung setzt eine Nahtlosigkeit von Beschäftigung und Entstehung des Rechts auf die Sozialleistung voraus, es muss ein unmittelbarer zeitlicher Anschluss an das Ende des Beschäftigungsverhältnisses vorliegen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 19/14 R Rdnr 12 mwN).

    Das Gesetz bietet weder einen Anhalt für ein Verständnis des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V aF als bloßer Zahlungsvorschrift noch dafür, dass der Krankengeldanspruch gemäß § 44 SGB V schon bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit besteht (BSG, Urteil vom 4. März 2014 - B 1 KR 17/13 R = BSG SozR-4 2500 § 192 Nr. 6 Rdnr 14 mwN; BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 19/14 - Rdnr 11).

  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 17/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 16 KR 24/18
    Das Gesetz bietet weder einen Anhalt für ein Verständnis des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V aF als bloßer Zahlungsvorschrift noch dafür, dass der Krankengeldanspruch gemäß § 44 SGB V schon bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit besteht (BSG, Urteil vom 4. März 2014 - B 1 KR 17/13 R = BSG SozR-4 2500 § 192 Nr. 6 Rdnr 14 mwN; BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 19/14 - Rdnr 11).
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 16 KR 24/18
    Eine günstigere Beurteilung ergibt sich dabei für die Klägerin auch nicht vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des BSG zum Ausnahmefall (Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R).
  • BSG, 25.10.2018 - B 3 KR 23/17 R

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 16 KR 24/18
    Der Vortrag der Klägerin, es sei ihr gar nicht bekannt gewesen, dass die attestierte Arbeitsunfähigkeit am 7. Februar endete, da sie die Unterlagen von Dr K. in einem verschlossenen Umschlag erhalten hätte, führt zu keiner anderen Beurteilung, denn ihr waren nach ihrem eigenen Vorbringen die für die Krankenkasse bestimmten Unterlagen vom Arzt ausgehändigt worden (in BSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 3 KR 23/17 Rdnr 37 wird ausdrücklich offengelassen, wie der Fall zu beurteilen ist, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausgehändigt wird und in der Praxis verbleibt) und es gehörte zu ihren Obliegenheiten, für die rechtzeitige Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit Sorge zu tragen.
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 16 KR 24/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG müssen die Anspruchsvoraussetzungen -also auch die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit- bei zeitlich befristeter Arbeitsunfähigkeitsfeststellung und dementsprechender Krankengeldgewährung für jeden Bewilligungsabschnitt jeweils erneut vorliegen (ständige Rechtsprechung, z. B. BSGE 94, 247 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 6 Rdnr 23; BSG SozR 4-2500 § 192 Nr. 4 Rdnr 20).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/14 R

    Anspruch auf Krankengeld; Keine Aufrechterhaltung der Beschäftigtenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 16 KR 24/18
    Das BSG hat mehrfach bestätigt, dass es dem Versicherten zumutbar ist, seine Arbeitsunfähigkeit vor Fristablauf ärztlich feststellen zu lassen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 31/14 R - Rdnr 21 mwN).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R

    Krankenversicherung - Krankengeldbezug - nachgehender Leistungsanspruch - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 16 KR 24/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG müssen die Anspruchsvoraussetzungen -also auch die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit- bei zeitlich befristeter Arbeitsunfähigkeitsfeststellung und dementsprechender Krankengeldgewährung für jeden Bewilligungsabschnitt jeweils erneut vorliegen (ständige Rechtsprechung, z. B. BSGE 94, 247 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 6 Rdnr 23; BSG SozR 4-2500 § 192 Nr. 4 Rdnr 20).
  • BSG - B 1 KR 22/17 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 16 KR 24/18
    Es liegt auch keiner der Fälle vor, in denen das BSG in seiner Rechtsprechung zugunsten von Krankengeldberechtigten Ausnahmen von den dargestellten rechtlichen Vorgaben und Grundsätzen anerkannt hat, etwa dann, wenn die zeitgerechte ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch Umstände verhindert oder verzögert worden ist, die nicht dem Verantwortungsbereich des Versicherten zuzurechnen sind, sondern demjenigen der Krankenkasse, etwa bei Geschäfts- oder Handlungsfähigkeit des Versicherten oder bei den Krankenkassen zuzurechnenden Organisationsmängeln (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 2019 - B 1 KR 22/17 R Rdnr 28 mwN).
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